Preise
für die Errichtung einer internen ausgelagerten Meldestelle
Leistungsbeschreibung
Die Leistungserbringung der Kanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des HinSchG an eine interne Meldestelle.
Sondertarif
für bis zu 49 Mitarbeiter
-
Details
Verantwortungsvollen Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden, die fakultativ eine interne Meldestelle errichten wollen, bieten wir zum Sondertarif unsere gleichen Leistungen an!
Für die Geschäftsleitung ist es von höchster Relevanz zu erfahren, welche Fehler und Rechtsverstöße im Unternehmen gegeben sind. Die Möglichkeit zur internen Fehlerbehebung durch ein eigenes Hinweisgebersystem für kleine und mittlere Unternehmen dient nicht nur der Enthaftung der Geschäftsführung im Rahmen eines tragfähigen Kontrollsystems, sondern auch der schnellen und pragmatischen Lösungsfindung im geschäftlichen Alltag.
Korruptionsprävention und Compliance zählen heute zu den drei wesentlichen Säulen von ESG-Konformität. Im Kampf um Fachkräfte ist dies ein bedeutender Aspekt für die Attraktivität von Arbeitgeber*innen.
WhistlePoint bietet Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität, sowie Vertrauen.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Sondertarif.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Standardtarif
für 50 - 249 Mitarbeiter
-
Details
Unser Standardtarif gilt für kleinere und mittelständige Unternehmen und öffentliche Beschäftigungsgeber mit 50-249 Mitarbeitenden, die gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet sind.
Für private Unternehmen gilt dies ab dem 17.12.2023. Bußgelder in Höhe von 20.000 € für die verspätete Errichtung und Betrieb der internen Meldestelle beginnen erst ab diesem Datum.
WhistlePoint bietet Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität, sowie Vertrauen.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Standardtarif.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Flex-Tarif
für 250+ Mitarbeiter
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Details
Unser Flextarif gilt für Unternehmen und öffentliche Beschäftigungsgeber mit in der Regel mehr als 249 Mitarbeitern auch mit mehreren Standorten, die gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet sind.
Die Frist zur Errichtung der Meldestelle war bereits der 1. Juli 2023. Bußgelder in Höhe von 20.000 € für die verspätete Errichtung und Betrieb der internen Meldestelle beginnt erst ab dem 1.Dezember 2023.
WhistlePoint bietet Mehrsprachigkeit im digitalen Meldesystem, so dass auch eine internationale Umsetzung möglich ist.
Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität sowie Vertrauen setzen die gesetzlichen Vorgaben um.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Flextarif, orientiert an der konkreten Anzahl ihrer Mitarbeiterzahl. Monatlich 1,00 € (zzgl. gesetzlicher USt) pro Mitarbeiter.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Kommunen
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Details
Kommunen und öffentliche Beschäftigungsgeber sind in gleicher Weise wie private Unternehmen gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet. Die landesrechtlichen Vorgaben sind hierzu maßgebend.
WhistlePoint erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Kombi-Tarif
gemeinsame Meldestelle
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Details
Unser Tarif für gemeinsame Meldestellen gilt, wenn mehrere private Beschäftigungsgeber gem. § 14 Abs. 2 HinSchG eine gemeinsame Meldestelle einrichten. Er ist daher insbesondere relevant für Firmenkonstrukte gem. § 290 HGB - sog. Konzernstrukturen (z.B. Holding mit mehreren Tochterunternehmen).
Die Einrichtung einer gemeinsamen Meldestelle schont Ressourcen, da nicht jedes Einzelunternehmen eine eigene interne Meldestelle errichten muss. Zudem wird durch sie eine vereinheitlichte Bearbeitung von Meldungen über eine Software-basierte Lösung ermöglicht. Die anschließende Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß abzustellen, verbleibt bei dem einzelnen Beschäftigungsgeber.
WhistlePoint bietet Mehrsprachigkeit im digitalen Meldesystem, so dass auch eine internationale Umsetzung möglich ist.
Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität sowie Vertrauen setzen die gesetzlichen Vorgaben um.
Sondertarif
für bis zu 49 Mitarbeiter
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Details
Verantwortungsvollen Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden, die fakultativ eine interne Meldestelle errichten wollen, bieten wir zum Sondertarif unsere gleichen Leistungen an!
Für die Geschäftsleitung ist es von höchster Relevanz zu erfahren, welche Fehler und Rechtsverstöße im Unternehmen gegeben sind. Die Möglichkeit zur internen Fehlerbehebung durch ein eigenes Hinweisgebersystem für kleine und mittlere Unternehmen dient nicht nur der Enthaftung der Geschäftsführung im Rahmen eines tragfähigen Kontrollsystems, sondern auch der schnellen und pragmatischen Lösungsfindung im geschäftlichen Alltag.
Korruptionsprävention und Compliance zählen heute zu den drei wesentlichen Säulen von ESG-Konformität. Im Kampf um Fachkräfte ist dies ein bedeutender Aspekt für die Attraktivität von Arbeitgeber*innen.
WhistlePoint bietet Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität, sowie Vertrauen.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Sondertarif.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Standardtarif
für 50 - 249 Mitarbeiter
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Details
Unser Standardtarif gilt für kleinere und mittelständige Unternehmen und öffentliche Beschäftigungsgeber mit 50-249 Mitarbeitenden, die gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet sind.
Für private Unternehmen gilt dies ab dem 17.12.2023. Bußgelder in Höhe von 20.000 € für die verspätete Errichtung und Betrieb der internen Meldestelle beginnen erst ab diesem Datum.
WhistlePoint bietet Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität, sowie Vertrauen.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Standardtarif.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Flex-Tarif
für 250+ Mitarbeiter
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Unser Flextarif gilt für Unternehmen und öffentliche Beschäftigungsgeber mit in der Regel mehr als 249 Mitarbeitern auch mit mehreren Standorten, die gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet sind.
Die Frist zur Errichtung der Meldestelle war bereits der 1. Juli 2023. Bußgelder in Höhe von 20.000 € für die verspätete Errichtung und Betrieb der internen Meldestelle beginnt erst ab dem 1.Dezember 2023.
WhistlePoint bietet Mehrsprachigkeit im digitalen Meldesystem, so dass auch eine internationale Umsetzung möglich ist.
Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität sowie Vertrauen setzen die gesetzlichen Vorgaben um.
WhistlePoint ist Ihr Unternehmensschutz zum Flextarif, orientiert an der konkreten Anzahl ihrer Mitarbeiterzahl. Monatlich 1 € (zzgl. gesetzlicher USt) pro Mitarbeiter.
Wir vereinen als ALL-IN-ONE – Lösung: IT-Know-how und juristische Expertise.
Kommunen
-
Details
Kommunen und öffentliche Beschäftigungsgeber sind in gleicher Weise wie private Unternehmen gesetzlich zur Errichtung einer Whistleblower-Meldestelle verpflichtet. Die landesrechtlichen Vorgaben sind hierzu maßgebend.
WhistlePoint erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Kombi-Tarif
gemeinsame Meldestelle
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Details
Unser Tarif für gemeinsame Meldestellen gilt, wenn mehrere private Beschäftigungsgeber gem. § 14 Abs. 2 HinSchG eine gemeinsame Meldestelle einrichten. Er ist daher insbesondere relevant für Firmenkonstrukte gem. § 290 HGB - sog. Konzernstrukturen (z.B. Holding mit mehreren Tochterunternehmen).
Die Einrichtung einer gemeinsamen Meldestelle schont Ressourcen, da nicht jedes Einzelunternehmen eine eigene interne Meldestelle errichten muss. Zudem wird durch sie eine vereinheitlichte Bearbeitung von Meldungen über eine Software-basierte Lösung ermöglicht. Die anschließende Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß abzustellen, verbleibt bei dem einzelnen Beschäftigungsgeber.
WhistlePoint bietet Mehrsprachigkeit im digitalen Meldesystem, so dass auch eine internationale Umsetzung möglich ist.
Unabhängigkeit, höchsten IT-Sicherheitsstandard mit Anonymität und Datenschutzkonformität sowie Vertrauen setzen die gesetzlichen Vorgaben um.
- Keine aufwendigen unternehmensinternen Prozesse zur Errichtung einer mehrsprachigen Meldestelle mit Ihrem Branding
- Software-basierte Lösung zur Entgegennahme auch anonymer Meldungen
- Hohe fachliche Expertise und Problembewusstsein durch die handelenden Rechtsanwält*innen
- Schaffung von Rechtssicherheit
- Fachkunde bei der Einschätzung der Risikolage bzgl. möglicher Falschmeldungen zur Umgehung von Rechtsfolgen (Schadensersatz) für Hinweisgebende
- Wahrung des Vertraulichkeitsgebots und berufsrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit bei der Ergreifung von Folgemaßnahmen
- Expertise bei der Fristenkontrolle und fachgerechten Dokumentation der Meldungen