Bestellformular
für Unternehmen mit 20 - 49 Beschäftigten
Leistungsbeschreibung im Detail
Die Leistungserbringung der Kanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des HinSchG an eine interne Meldestelle.
In einem ersten Schritt werden die Missstände von hinweisgebenden Personen wahrgenommen und über WhistlePoint gemeldet. Eine
anonyme Meldung ist möglich.
Anschließend erfolgt eine Erstprüfung der Meldung durch die in dem jeweiligen Fall handelnde Rechtsanwältin. In diesem Rahmen erfolgt ein fristgerechter Versand der Empfangsbestätigung binnen 7 Tagen, die Belehrung der hinweisgebenden Person über Vertraulichkeit und Rechtsfolgen bei vorsätzlich oder fahrlässiger Falschmeldung, die Einholung der Einwilligung zur Weitergabe der Unterlagen sowie die Rechtsprüfung, ob der sachliche Anwendungsbereich gem. § 2 HinSchG eröffnet ist.
Zwischen der internen Meldestelle und der hinweisgebenden Person erfolgt ein anonymer Dialog. Hierbei werden bei Bedarf weitere Unterlagen in Bezug auf die Meldung angefordert, diese gesichtet und es erfolgt eine rechtliche Analyse des Sachverhalts unter Compliance-Gesichtspunkten.
Auf Basis dieser Handlungsschritte wird eine ausführliche Hinweiszusammenfassung mit juristischer Handlungsempfehlung für die Geschäftsführung erstellt.
Die Geschäftsführung hat anschließend zwei individuelle Wahlmöglichkeiten:
1. Unternehmensinterne Lösung
Hier erfolgt eine Klärung und Aufarbeitung des gemeldeten Verstoßes durch die Geschäftsführung selbst, es werden selbstständig angemessene Folgemaßnahmen eingeleitet. Die interne Meldestelle ist hieran nicht beteiligt.
2. Optionale externe Lösung
Hier wird eine externe Lösungsfindung durch gesonderte Beauftragung unserer Fachanwält*innen/ Kooperations- und Steueranwält*innen/ Expert*innen aus dem Partner- und Compliance-Netzwerk eingeleitet. Diese ergreifen angemessene Folgemaßnahmen gem. § 18 HinSchG.
Gern erstellen wir Ihnen für eine externe Lösung eine gesonderte Leistungs- und Kostenaufstellung. Die Abrechnung erfolgt hier nach dem anwaltlichen Standardstundensatz.
Auf Basis der Entscheidung der Geschäftsführung für eine unternehmensinterne oder externe Lösung mit Unterstützung durch das WhistlePoint-Team aus qualifizierten Rechtsanwältinnen erfolgt binnen von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person, die die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen darlegt.
Zurverfügungstellung umfassender Onboarding-Materialien:
- Informationsmaterial für Beschäftigte
- Präsentation des Meldekanals in Posterform mit QR-Code als Zugang zum Meldekanal
- Vorstellung der Ombudsanwältinnen in digitaler Betriebsversammlung
- Unterrichtung des Betriebsrats – Muster
- Betriebsvereinbarung – Muster
- Informationsmaterial für die Geschäftsführung über die Unterrichtung des Betriebsrats