Schulung
zur rechtssicheren Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes mit Fachkundenachweis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG
Bei Einrichtung einer eigenen unternehmensinternen Meldestelle durch eigene Mitarbeitende
Mit einer interaktiven Schulung trainieren wir Ihre Mitarbeitenden in der rechtskonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und vermitteln Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung im Rahmen Ihrer eigenen unternehmensinternen Meldestelle. Nehmen Sie mit Ihrem Unternehmen teil und gewährleisten Sie einen effektiven, effizienten und gesetzeskonformen Betrieb einer internen Meldestelle! Wir bereiten Sie auf die Herausforderungen mit dem ersten Hinweis vor.
Worum handelt es sich?
Das neue Hinweisgeberschutz ist seit dem 02.07.2023 in Kraft und verlangt spätestens ab dem 17.12.2023 von Unternehmen ab 50 Beschäftigten die Einrichtung einer internen Meldestelle. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt diese Pflicht seit Inkrafttreten des Gesetzes.
Für Unternehmen, die die interne Meldestelle nicht auslagern wollen, sondern den Meldekanal direkt in ihrem Unternehmen einbinden wollen, gilt es einiges zu beachten.
So legt das Hinweisgeberschutz konkrete Verfahrensabläufe und Pflichten für den Betrieb einer Meldestelle fest. So sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Bei Nicht-Einhaltung mancher Pflichten drohen unter Umständen hohe Bußgelder.
Gern unterstützen wir Sie mittels einer interaktiven Schulung, Ihre Mitarbeitenden auf diese umfassenden gesetzlichen Pflichten vorzubereiten. Ihre mit der internen Meldestelle beauftragten Mitarbeitenden erlernen in der Schulung den sicheren Umgang mit Meldungen von deren Eingang bis hin zum Abschluss der Ermittlungen.
Termine
Die digitale Schulung findet statt am:
- 16.11.23
- 23.11.23
- 30.11.23
- 07.12.23
- 14.12.23
- 11.01.24
- 18.01.24
- 25.01.24
jeweils von 9 – 16 Uhr (7 h) inklusive einer 45-minütigen Mittagspause (Mindestteilnehmerzahl: 3).
Wunschgemäß können auch individuelle Schulungstermine festgelegt werden. Die individuelle, unternehmensinterne Schulung kann digital sowie Vor-Ort stattfinden (zzgl. einer Wegpauschale).
Ablauf
9h - 11h:
- Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes
11h - 12h:
- Fragerunde – Besprechung von Einzelfällen
12h - 16h:
-
Durchführung interaktiver Praxis-Übungen, insbesondere zum konkreten Umgang mit Meldungen,
insbesondere: - Dokumentationspflichten
- Fristenkontrolle
- Vertraulichkeitsgebot sowie
- Rechtsfolgen von Falschmelden
- Ermittlungsansätze u.a.
16h:
- Ausgabe von Materialien
- Die Teilnehmenden erhalten ein Hand-Out, sodass sie ihre Kenntnisse nach der Schulung wiederholen können, um eine sichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihrem Unternehmen gewährleisten zu können.
- Die Teilnehmenden erhalten zudem ein Zertifikat als Fachkunde-Nachweis nach § 15 II HinSchG, das ihnen die Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz bescheinigt.
Kosten
Die Kosten für die Schulung betragen pro Teilnehmenden einmalig 770,- € zzgl. MwSt. inkl. Zertifikat.